Glöbl & Partner
Digitalbonus Bayern

Digitalisieren mit Zuschuss.

Der Freistaat Bayern bezuschusst Softwareprojekte kleiner Betriebe. Wir entwickeln mit Ihnen die passende Lösung und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Typische G&P-Projekte

Das digitalisieren wir für Sie.

Sie wollen Abläufe vereinfachen, Excel-Listen ablösen oder Informationen zwischen Systemen besser nutzen? Wir entwickeln die Lösung und führen sie bei Ihnen ein, nicht nur das Konzept. Genau diese Umsetzung kann über den Digitalbonus gefördert werden.

  • Auftragsabwicklung digitalisieren

    Von der Anfrage bis zur Fertigmeldung: Aufträge, Termine, Zuständigkeiten und Bearbeitungsstände in einer Anwendung statt in Excel, E-Mails und Papier.

  • Formulare und Freigaben digitalisieren

    Laufzettel, Prüflisten und Freigaben werden zu digitalen Abläufen, erfasst auf Tablet, Handy oder Laptop.

  • Systeme verbinden

    Schnittstellen und Datenübernahme, damit Daten einmal erfasst werden und überall stimmen.

  • ERP und DMS einführen

    Einführung und Anpassung von ERP-, Dokumentenmanagement- oder anderen Unternehmenslösungen, passend zu Ihren Abläufen.

  • KI im Betrieb einsetzen

    Betriebliche KI-Anwendungen mit konkretem Nutzen, zum Beispiel zum Vorsortieren, Auswerten oder Prüfen, wenn sie die Förderbedingungen erfüllen.

  • Mehr im Schwerpunkt ERP, KI & Digitalisierung
Die Förderung

Staatlicher Zuschuss für Ihr Projekt.

Der Freistaat übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Zwei Varianten, gleiche Förderquote, unterschiedlicher Rahmen.

Digitalbonus Standard

7.500 €

maximaler Zuschuss

Förderquote
bis zu 50 %
Förderfähige Ausgaben
4.000 € bis 150.000 €
Voraussetzung
Geeignetes Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekt

Digitalbonus Plus

30.000 €

maximaler Zuschuss

Förderquote
bis zu 50 %
Förderfähige Ausgaben
4.000 € bis 600.000 €
Voraussetzung
Zusätzlich besonderer Innovationsgehalt

Ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt förderfähig sind, wird im Einzelfall geprüft. Über die Förderung entscheidet die zuständige Bezirksregierung. Eine Förderzusage ist mit unserem Angebot nicht verbunden.

Für wen

Ist Ihr Betrieb förderfähig?

Typisch sind Handwerk, Produktion, Handel und gewerbliche Dienstleister. Alle Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.

  1. < 50

    Beschäftigte

    in Vollzeitäquivalenten. Genau 50 sind bereits zu viel.

  2. ≤ 10 Mio. €

    Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

    Eine der beiden Finanzgrenzen genügt.

  3. Bayern

    Betriebsstätte

    Dort kommt die geförderte Lösung zum Einsatz.

Gewerblicher Betrieb: rechtlich und organisatorisch selbständig und ausschließlich wirtschaftlich tätig; grundsätzlich Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG.

So wird gezählt

Gewerbliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH oder AG kommen infrage. Die Rechtsform allein entscheidet aber nicht. Maßgeblich sind grundsätzlich die Daten des letzten Jahresabschlusses. Für die Größenprüfung zählt das antragstellende Unternehmen, für De-minimis zusätzlich der relevante Unternehmensverbund.

Zählt mit

  • Teilzeit und Saisonarbeit, anteilig
  • Mitarbeitende Inhaber
  • Relevante Leiharbeitskräfte

Zählt nicht

  • Auszubildende
  • Mutterschafts- und Elternurlaub

Beispiel: 40 Vollzeitäquivalente, 12 Mio. € Umsatz und 8 Mio. € Bilanzsumme erfüllen die Größenkriterien. Ob das Unternehmen förderfähig ist, hängt zusätzlich von Branche, Vorhaben und weiteren Bedingungen ab. Neugründungen schätzen nachvollziehbar.

Ausschlüsse und Sonderfälle

  • Freie Berufe sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine gewerbliche Rechtsform mit Gewerbesteuerpflicht kann eine Ausnahme ermöglichen.
  • Gewerbliche Unternehmen des Gesundheitssektors sind ausgeschlossen, auch als GmbH, zum Beispiel Arztpraxen, Kliniken, MVZ, Sanatorien sowie Pflege- und Seniorenheime.
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind in der Primärerzeugung ausgeschlossen. Verarbeitung und Vermarktung können unter zusätzlichen Bedingungen infrage kommen.
  • Nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Organisationen und grundsätzlich gewerbesteuerbefreite Unternehmen sind ausgeschlossen. Ausschließlich wirtschaftlich tätige gGmbHs und Inklusionsunternehmen können trotz Steuerbefreiung förderberechtigt sein.
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit mindestens 25 % öffentlicher Kapital- oder Stimmrechtskontrolle sind ausgeschlossen.
  • Ein laufendes Insolvenzverfahren oder die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Eröffnung auf Gläubigerantrag schließen die Förderung aus.
Was zählt

Was gefördert wird. Und was nicht.

Wir beginnen beim Ablauf und dem Problem im Betrieb. Daraus leiten wir ab, welche Software gebraucht wird und welche Leistungen zum Förderprojekt gehören.

Förderfähig

  • Externe Softwareentwicklung, Anpassung und Einführung
  • Lösungsbezogene Beratung und Schulung, zusammen höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Lizenzen und Systemservice für höchstens 18 Monate
  • Hardware nur bei Robotik (Kern des Roboters) bzw. IT-Sicherheit im jeweiligen Förderbereich

Leistungen müssen von einem tatsächlich externen Anbieter stammen; bestimmte personelle Überschneidungen zwischen Kunde und Lieferant schließen dies aus.

Ausgeschlossen

  • Reine Beratung ohne Einführung einer Lösung
  • Eigene Personalkosten und Reisekosten
  • Gewöhnliche Bürosoftware, normale PCs und Server
  • Standard-Websites, -Webshops und -Onlinemarketing
  • Reine Ersatzbeschaffungen und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
  • Mietkauf und Leasing
  • Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich ihrer Steuerungssoftware
  • Grafische und redaktionelle Leistungen
  • Versand, Fracht, Versicherung und Zoll

Ebenso Lösungen, die gegen Entgelt bei anderen Unternehmen eingesetzt werden, wenn sie dort selbst förderfähig wären.

Rechenbeispiel

20.000 € Projekt. 7.500 € Zuschuss.

Eine digitale Auftragssteuerung für einen Metallbaubetrieb in Bayern mit 18 Vollzeitäquivalenten und 3 Mio. € Jahresumsatz.

Beispielhafte Excel-Auftragsliste mit farbigen Markierungen, Fragezeichen und Notizzettel

Heute

Excel, E-Mails und Papier.

Aufträge werden mehrfach erfasst, Büro und Werkstatt fragen nach dem Stand.

Beispielhafte Webanwendung: Auftragsübersicht mit Fortschritt, Status und fehlendem Material

Mit G&P

Eine neue Webanwendung.

Für Aufträge, Zuständigkeiten, Termine und Fertigungsstatus. Bestehende Daten werden übernommen, alle sehen denselben aktuellen Stand.

Beispielhafte Projektkosten netto
Beispielhafte Leistungnetto
Prozessaufnahme und lösungsbezogene Konzeption2.500 €
Entwicklung der individuellen Webanwendung12.500 €
Datenübernahme, Tests und Einführung3.000 €
Einweisung und Schulung2.000 €
Projektkosten gesamt20.000 €

Hypothetisches Beispiel, kein verbindliches Angebot. Annahmen: vollständige Anerkennung der Kosten, Vorsteuerabzug möglich und 50 % Fördersatz vor Deckelung. Laufender Betrieb und spätere Erweiterungen sind nicht enthalten. Beratung und Schulung machen hier zusammen 22,5 % der Projektkosten aus.

Ihre mögliche Ersparnis7.500 €

Projektkosten netto
20.000 €
möglicher Zuschuss Standard
− 7.500 €
Eigenanteil netto
12.500 €

37,5 % Zuschuss62,5 % Eigenanteil

50 % von 20.000 € wären 10.000 €. Weil Standard auf 7.500 € begrenzt ist, beträgt die effektive Förderung hier 37,5 % der Nettokosten.

Ihr Projekt durchrechnen.

Geben Sie die geplanten Projektkosten netto ein. Die Rechnung zeigt den möglichen Zuschuss nach Förderquote und Höchstbetrag.

4.000 €100.000 €+

Variante

Möglicher Zuschuss Standard

7.500 €

Projektkosten netto
20.000 €
Eigenanteil netto
12.500 €
Effektive Förderquote
37,5 %

Höchstbetrag von 7.500 € erreicht.

Modellrechnung ohne Gewähr. Angenommen sind vollständig anerkannte Kosten, Vorsteuerabzug und 50 % Förderquote. Über die Förderung entscheidet die Bezirksregierung.

Sie haben ein konkretes Vorhaben? Wir rechnen es mit Ihnen durch.

Gespräch vereinbaren ↗
Wir unterstützen Sie

In sieben Schritten zur Auszahlung.

Wir bereiten mit Ihnen vor: Projektbeschreibung, Abgrenzung der Leistungen und ein nachvollziehbares Angebot. Antrag und ELSTER-Zugang bleiben bei Ihnen.

  1. 01G&P

    Vorhaben prüfen

    Wir prüfen mit Ihnen, ob Unternehmen und Vorhaben infrage kommen.

  2. 02G&P

    Angebot und Unterlagen

    Wir erstellen das Angebot und unterstützen bei Projektbeschreibung und Antragsunterlagen.

  3. 03Sie

    Antrag über ELSTER

    Mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens. Start ist der erste Werktag des Monats, 10 Uhr.

  4. 04Bezirksregierung

    Eingangsbestätigung

    Erst danach beauftragen. Bis zum Bescheid auf eigenes Risiko.

  5. 05Bezirksregierung

    Förderbescheid

    Die Bezirksregierung entscheidet. Es besteht kein Rechtsanspruch.

  6. 06G&P und Sie

    Umsetzung und Zahlung

    Grundsätzlich binnen 18 Monaten ab Bescheid. Sie finanzieren vor und bezahlen alle Rechnungen.

  7. 07Sie

    Auszahlung beantragen

    Nach Abschluss mit den erforderlichen Unterlagen. Änderungen am Vorhaben müssen gemeldet werden.

  8. Monatskontingent

    Öffnet am ersten Werktag um 10 Uhr, Samstag zählt nicht. Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.

Wichtig vor dem Start

Erst Antrag, dann beauftragen.

Der Zeitpunkt der Beauftragung entscheidet, ob Ihr Projekt förderfähig bleibt.

  1. Vor der Eingangsbestätigung

    Kein Auftrag

    Kein verbindlicher Auftrag und keine Bestellung, auch nicht mündlich. Sonst gilt das Vorhaben als begonnen.

    Eingangsbestätigung

  2. Bis zum Förderbescheid

    Start auf eigenes Risiko

    Beauftragen und starten ist möglich, aber auf eigenes Risiko. Es besteht kein Rechtsanspruch.

    Förderbescheid

  3. Ab Förderbescheid

    Umsetzung

    Umsetzung und Zahlung grundsätzlich binnen 18 Monaten. Sie finanzieren vor.

Wichtig vor jeder Beauftragung

Bitte erteilen Sie vor der Antragseingangsbestätigung keinen verbindlichen Umsetzungsauftrag und lösen Sie keine Bestellung aus, auch nicht mündlich. Ein bereits beauftragtes oder begonnenes Projekt lässt sich nicht nachträglich in ein förderfähiges Vorhaben umwandeln. Wenn die Finanzierung vom Zuschuss abhängt, sollte die Förderentscheidung vor dem Umsetzungsstart vorliegen.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihr Vorhaben besprechen.

Welche Abläufe kosten heute unnötig Zeit? Wir schauen gemeinsam darauf und prüfen, ob der Digitalbonus für die passende Lösung infrage kommt.

Direkt an Florian Glöbl schreiben

Alles zum Mitnehmen.

Alles noch einmal im Überblick: Voraussetzungen, Rechenbeispiel und Ablauf. Zum Nachlesen oder Weitergeben im Team.

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Kurz gefragt

Fragen und Antworten.

Stand der Förderinformationen: 12.10.2026. Maßgeblich sind die aktuellen offiziellen Bedingungen und der individuelle Förderbescheid.