Digitalbonus Standard
7.500 €
maximaler Zuschuss
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderfähige Ausgaben
- 4.000 € bis 150.000 €
- Voraussetzung
- Geeignetes Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekt
Der Freistaat Bayern bezuschusst Softwareprojekte kleiner Betriebe. Wir entwickeln mit Ihnen die passende Lösung und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Sie wollen Abläufe vereinfachen, Excel-Listen ablösen oder Informationen zwischen Systemen besser nutzen? Wir entwickeln die Lösung und führen sie bei Ihnen ein, nicht nur das Konzept. Genau diese Umsetzung kann über den Digitalbonus gefördert werden.
Auftragsabwicklung digitalisieren
Von der Anfrage bis zur Fertigmeldung: Aufträge, Termine, Zuständigkeiten und Bearbeitungsstände in einer Anwendung statt in Excel, E-Mails und Papier.
Formulare und Freigaben digitalisieren
Laufzettel, Prüflisten und Freigaben werden zu digitalen Abläufen, erfasst auf Tablet, Handy oder Laptop.
Systeme verbinden
Schnittstellen und Datenübernahme, damit Daten einmal erfasst werden und überall stimmen.
ERP und DMS einführen
Einführung und Anpassung von ERP-, Dokumentenmanagement- oder anderen Unternehmenslösungen, passend zu Ihren Abläufen.
KI im Betrieb einsetzen
Betriebliche KI-Anwendungen mit konkretem Nutzen, zum Beispiel zum Vorsortieren, Auswerten oder Prüfen, wenn sie die Förderbedingungen erfüllen.
Der Freistaat übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Zwei Varianten, gleiche Förderquote, unterschiedlicher Rahmen.
7.500 €
maximaler Zuschuss
30.000 €
maximaler Zuschuss
Ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt förderfähig sind, wird im Einzelfall geprüft. Über die Förderung entscheidet die zuständige Bezirksregierung. Eine Förderzusage ist mit unserem Angebot nicht verbunden.
Typisch sind Handwerk, Produktion, Handel und gewerbliche Dienstleister. Alle Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.
< 50
Beschäftigte
in Vollzeitäquivalenten. Genau 50 sind bereits zu viel.
≤ 10 Mio. €
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Eine der beiden Finanzgrenzen genügt.
Bayern
Betriebsstätte
Dort kommt die geförderte Lösung zum Einsatz.
Gewerblicher Betrieb: rechtlich und organisatorisch selbständig und ausschließlich wirtschaftlich tätig; grundsätzlich Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG.
Gewerbliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH oder AG kommen infrage. Die Rechtsform allein entscheidet aber nicht. Maßgeblich sind grundsätzlich die Daten des letzten Jahresabschlusses. Für die Größenprüfung zählt das antragstellende Unternehmen, für De-minimis zusätzlich der relevante Unternehmensverbund.
Zählt mit
Zählt nicht
Beispiel: 40 Vollzeitäquivalente, 12 Mio. € Umsatz und 8 Mio. € Bilanzsumme erfüllen die Größenkriterien. Ob das Unternehmen förderfähig ist, hängt zusätzlich von Branche, Vorhaben und weiteren Bedingungen ab. Neugründungen schätzen nachvollziehbar.
Wir beginnen beim Ablauf und dem Problem im Betrieb. Daraus leiten wir ab, welche Software gebraucht wird und welche Leistungen zum Förderprojekt gehören.
Leistungen müssen von einem tatsächlich externen Anbieter stammen; bestimmte personelle Überschneidungen zwischen Kunde und Lieferant schließen dies aus.
Ebenso Lösungen, die gegen Entgelt bei anderen Unternehmen eingesetzt werden, wenn sie dort selbst förderfähig wären.
Eine digitale Auftragssteuerung für einen Metallbaubetrieb in Bayern mit 18 Vollzeitäquivalenten und 3 Mio. € Jahresumsatz.

Heute
Excel, E-Mails und Papier.
Aufträge werden mehrfach erfasst, Büro und Werkstatt fragen nach dem Stand.

Mit G&P
Eine neue Webanwendung.
Für Aufträge, Zuständigkeiten, Termine und Fertigungsstatus. Bestehende Daten werden übernommen, alle sehen denselben aktuellen Stand.
| Beispielhafte Leistung | netto |
|---|---|
| Prozessaufnahme und lösungsbezogene Konzeption | 2.500 € |
| Entwicklung der individuellen Webanwendung | 12.500 € |
| Datenübernahme, Tests und Einführung | 3.000 € |
| Einweisung und Schulung | 2.000 € |
| Projektkosten gesamt | 20.000 € |
Hypothetisches Beispiel, kein verbindliches Angebot. Annahmen: vollständige Anerkennung der Kosten, Vorsteuerabzug möglich und 50 % Fördersatz vor Deckelung. Laufender Betrieb und spätere Erweiterungen sind nicht enthalten. Beratung und Schulung machen hier zusammen 22,5 % der Projektkosten aus.
Ihre mögliche Ersparnis7.500 €
37,5 % Zuschuss62,5 % Eigenanteil
50 % von 20.000 € wären 10.000 €. Weil Standard auf 7.500 € begrenzt ist, beträgt die effektive Förderung hier 37,5 % der Nettokosten.
Geben Sie die geplanten Projektkosten netto ein. Die Rechnung zeigt den möglichen Zuschuss nach Förderquote und Höchstbetrag.
4.000 €100.000 €+
Möglicher Zuschuss Standard
7.500 €
Höchstbetrag von 7.500 € erreicht.
Modellrechnung ohne Gewähr. Angenommen sind vollständig anerkannte Kosten, Vorsteuerabzug und 50 % Förderquote. Über die Förderung entscheidet die Bezirksregierung.
Sie haben ein konkretes Vorhaben? Wir rechnen es mit Ihnen durch.
Gespräch vereinbaren ↗Wir bereiten mit Ihnen vor: Projektbeschreibung, Abgrenzung der Leistungen und ein nachvollziehbares Angebot. Antrag und ELSTER-Zugang bleiben bei Ihnen.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Unternehmen und Vorhaben infrage kommen.
Wir erstellen das Angebot und unterstützen bei Projektbeschreibung und Antragsunterlagen.
Mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens. Start ist der erste Werktag des Monats, 10 Uhr.
Erst danach beauftragen. Bis zum Bescheid auf eigenes Risiko.
Die Bezirksregierung entscheidet. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Grundsätzlich binnen 18 Monaten ab Bescheid. Sie finanzieren vor und bezahlen alle Rechnungen.
Nach Abschluss mit den erforderlichen Unterlagen. Änderungen am Vorhaben müssen gemeldet werden.
Monatskontingent
Öffnet am ersten Werktag um 10 Uhr, Samstag zählt nicht. Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.
Der Zeitpunkt der Beauftragung entscheidet, ob Ihr Projekt förderfähig bleibt.
Vor der Eingangsbestätigung
Kein Auftrag
Kein verbindlicher Auftrag und keine Bestellung, auch nicht mündlich. Sonst gilt das Vorhaben als begonnen.
Eingangsbestätigung
Bis zum Förderbescheid
Start auf eigenes Risiko
Beauftragen und starten ist möglich, aber auf eigenes Risiko. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Förderbescheid
Ab Förderbescheid
Umsetzung
Umsetzung und Zahlung grundsätzlich binnen 18 Monaten. Sie finanzieren vor.
Wichtig vor jeder Beauftragung
Bitte erteilen Sie vor der Antragseingangsbestätigung keinen verbindlichen Umsetzungsauftrag und lösen Sie keine Bestellung aus, auch nicht mündlich. Ein bereits beauftragtes oder begonnenes Projekt lässt sich nicht nachträglich in ein förderfähiges Vorhaben umwandeln. Wenn die Finanzierung vom Zuschuss abhängt, sollte die Förderentscheidung vor dem Umsetzungsstart vorliegen.
Welche Abläufe kosten heute unnötig Zeit? Wir schauen gemeinsam darauf und prüfen, ob der Digitalbonus für die passende Lösung infrage kommt.
Direkt an Florian Glöbl schreiben
Alles noch einmal im Überblick: Voraussetzungen, Rechenbeispiel und Ablauf. Zum Nachlesen oder Weitergeben im Team.
PDF im Browser ansehenStand der Förderinformationen: 12.10.2026. Maßgeblich sind die aktuellen offiziellen Bedingungen und der individuelle Förderbescheid.